Wer haftet, wenn ich einen Roboter direkt aus dem Ausland importiere?
Wer ein Produkt aus einem Drittland erstmals in der EU in Verkehr bringt, wird rechtlich zum Importeur und übernimmt weitreichende Pflichten.
Dazu gehören: Prüfung, ob der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt hat, Vorhalten der technischen Dokumentation, Beifügen der Betriebsanleitung in der Landessprache, Angabe von Namen und Anschrift auf dem Produkt, sowie Mitwirkungspflichten gegenüber der Marktüberwachung.
Ein Direktimport ist deshalb kaufmännisch selten so günstig, wie er zunächst aussieht. Der Bezug über einen Anbieter, der die Importeurrolle bereits übernommen hat, verlagert diese Pflichten.
Welche Nachweise dabei zu prüfen sind, steht in CE-Konformität bei Inspektionsrobotik – Leitfaden für Betreiber und Importeure.