Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen

Tunnel und unterirdische Infrastruktur

Unterirdische Anlagen sind der Anwendungsfall mit dem klarsten Nutzen – weil die manuelle Begehung hier am aufwendigsten ist.

Eine Kontrollbegehung im Kabeltunnel bedeutet regelmäßig: Zugangsöffnung, Freimessung der Atmosphäre, Absicherung, Begehung zu zweit, Dokumentation, Rückbau. Für eine Sichtprüfung, die eine Stunde dauert, geht ein halber Tag mit zwei Personen. Genau diese Relation macht den Robotereinsatz wirtschaftlich, selbst bei niedriger Prüffrequenz.

Entscheidend ist dabei, welcher Teil dieser Kette tatsächlich entfällt. Ein System, das zu jedem Durchgang eingebracht und wieder herausgeholt wird, spart den Weg – nicht den Erlaubnis- und Absicherungsvorgang, weil dafür weiterhin Personen einfahren. Der wirtschaftliche Nutzen hängt deshalb an der Frage, ob ein System dauerhaft oder zumindest abschnittsweise im Abschnitt verbleiben kann: Kabeltunnel und Trassen – wo der Robotereinsatz trägt und wo der Zugang entscheidet.

Prüfaufgaben in Kabeltunneln und Kollektoren: thermische Kontrolle von Kabeln und insbesondere Muffen, Erkennung von Wassereintritt und stehendem Wasser, Zustand von Halterungen und Trassen, Kontrolle der Entwässerung, Sichtprüfung auf Fremdeinbauten und Brandlasten, Funktionskontrolle der Beleuchtung.

In Verkehrstunneln kommen die betriebstechnischen Einrichtungen hinzu: Notrufnischen, Feuerlöscheinrichtungen, Beschilderung, Entwässerungsrinnen, Zustand der Fahrbahn und der Tunnelwandung. Der Betrieb ist hier an Sperrzeiten gebunden.

Zu klären sind außerdem die Atmosphärenbedingungen. Wo mit Sauerstoffmangel zu rechnen ist, gehört Gassensorik zur Nutzlast – als Vorerkundung, bevor Personal einen Bereich betritt. Eine Messung durch ein mobiles System ist keine Freimessung im Sinne der Regeln für das Befahren enger Räume; sie ersetzt weder das vorgeschriebene Verfahren noch die dafür vorgesehenen Geräte und Personen.

Weiterführend: Explosionsschutz und mobile Robotik behandelt die Zonenabgrenzung im Detail; der Leitfaden für Betreiber die Voraussetzungen am Standort.

Änderungsprotokoll (2)

  • 16.10.2026 Korrektur Wirtschaftlichkeitsaussage um die Bedingung des Zugangs ergänzt; Abgrenzung der Gasmessung zur Freimessung aufgenommen.
  • 15.08.2026 Erstveröffentlichung Erstveröffentlichung.

Alle Beiträge