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Recht und Regulierung

Was muss in einer EU-Konformitätserklärung stehen?

Mindestens: Hersteller mit Anschrift, eindeutige Produktbezeichnung, alle angewandten Rechtsakte, die herangezogenen harmonisierten Normen, gegebenenfalls die benannte Stelle mit Kennnummer, sowie Ort, Datum und Unterschrift mit Funktionsangabe.

Prüfen Sie besonders die Liste der Rechtsakte. Eine Erklärung, die ausschließlich elektromagnetische Verträglichkeit und Funk abdeckt, ist für eine Maschine unvollständig – das Maschinenrecht muss ebenfalls genannt sein.

Ebenfalls prüfenswert: Deckt die Erklärung genau das Modell und die Variante ab, die Sie beschaffen? Und ist eine in der EU ansässige Person für die technischen Unterlagen benannt?

Die vollständige Prüfliste steht in CE-Konformität bei Inspektionsrobotik – Leitfaden für Betreiber und Importeure.

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