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Recht und Regulierung

Braucht der Roboter eine deutschsprachige Betriebsanleitung?

Ja. Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache des Mitgliedstaats vorliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird.

Eine ausschließlich englischsprachige Anleitung erfüllt diese Anforderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht.

Wichtig für Importe: Wer übersetzt, übernimmt Verantwortung für die Richtigkeit der Übersetzung. Bei sicherheitsrelevanten Angaben ist das keine Formalie – klären Sie vertraglich, wer die Übersetzung erstellt und wer für sie einsteht.

Wer beim Direktimport wofür einsteht, klärt Wer haftet, wenn ich einen Roboter direkt aus dem Ausland importiere?.

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