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Datenschutz und Betriebsrat

Was gehört in eine Betriebsvereinbarung zum Robotereinsatz?

Mindestens: Zweck der Anwendung, Bereiche und Zeiten, erfasste Datenarten, Speicherdauer, Zugriffsberechtigte, Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Verfahren bei Verstößen, Informationsrechte der Beschäftigten und eine Regelung zur Evaluierung.

Sinnvoll sind zusätzlich technische Festlegungen: Verzicht auf biometrische Auswertung, automatische Unkenntlichmachung von Personen, Protokollierung von Zugriffen.

Je konkreter die Vereinbarung, desto belastbarer. Allgemeine Zusagen lösen die Sorge der Belegschaft nicht. Eine ausführliche Aufstellung steht in Datenschutz und Mitbestimmung beim Einsatz von Inspektionsrobotern.

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