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Recht und Regulierung

Braucht ein Inspektionsroboter eine CE-Kennzeichnung?

Ja. Ein Inspektionsroboter ist eine Maschine und darf in der EU nur mit CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung in Verkehr gebracht werden.

Die CE-Kennzeichnung ist dabei kein Prüfsiegel einer Behörde, sondern die Erklärung des Herstellers, dass alle anwendbaren Rechtsakte erfüllt sind. Bei einem Inspektionsroboter sind das regelmäßig Maschinenrecht, elektromagnetische Verträglichkeit, Funkanlagenrecht und Batterievorschriften zugleich.

Fehlt die Konformitätserklärung, ist das Gerät nicht verkehrsfähig – unabhängig davon, ob ein CE-Zeichen aufgeklebt ist. Näheres in CE-Konformität bei Inspektionsrobotik – Leitfaden für Betreiber und Importeure.

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