Was passiert, wenn der Roboter liegen bleibt?
Jemand muss ihn holen. Das klingt banal und ist der Punkt, der in Betriebskonzepten am häufigsten fehlt.
Die Anlässe sind unspektakulär: leerer Akku, Sturz, blockierter Weg, Lokalisierungsverlust, Hardwarefehler. Keiner davon ist selten.
Entscheidend ist, wo das Gerät steht. In einer frei zugänglichen Freiluftanlage ist die Bergung ein Handgriff. In einem Kabeltunnel, auf einem Dach oder in einem Bereich mit Zutrittsbeschränkung ist sie ein eigener Vorgang – mit Erlaubnis, Absicherung, gegebenenfalls Freimessung und zwei Personen. Für ein Gerät.
Vor dem ersten Durchgang zu klären:
- Wer ist zuständig, und in welcher Frist?
- Besteht eine Vereinbarung mit dem Anlagenbetreiber, oder muss jedes Mal neu abgestimmt werden?
- Wie wird das Gerät transportiert, wenn es nicht mehr fährt? Gewicht, Tragemöglichkeiten und der Zugangsquerschnitt entscheiden darüber.
- Gilt es als Hindernis oder Brandlast, solange es dort liegt, und ist das mit dem Brandschutzkonzept vereinbar?
- Ab wann wird die Betriebszentrale informiert?
Ebenso gehört festgelegt, in welchen Zustand das System geht, bevor es stehen bleibt: Bewegung einstellen, Meldung absetzen, Aufzeichnung beenden. Ein Gerät, das unbeaufsichtigt in einer Anlage steht und weiter aufzeichnet, ist auch ein Thema für den Betriebsrat und den Datenschutz.
Für unterirdische Anlagen ist das ausgeführt in Kabeltunnel und Trassen – wo der Robotereinsatz trägt und wo der Zugang entscheidet.