Muss ich den Roboter irgendwo registrieren?
Als Betreiber in der Regel nicht. Als Importeur oder Inverkehrbringer schon.
Wer Elektrogeräte oder Batterien erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vor der ersten Lieferung registrieren – für Elektrogeräte und Batterien bei der Stiftung EAR, für Verpackungen im Verpackungsregister.
Diese Registrierungen sind Voraussetzung für den Vertrieb, nicht Formalitäten im Nachgang. Fehlen sie, drohen Vertriebsverbot und Bußgelder.
Welche weiteren Pflichten mit der Importeurrolle entstehen, steht unter Wer haftet, wenn ich einen Roboter direkt aus dem Ausland importiere?.