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Chemie und Prozessindustrie – was außerhalb der Zonen möglich ist

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In der Prozessindustrie entscheidet eine einzige Frage über den Anwendungsbereich: Ist der Bereich in eine Ex-Zone eingeteilt oder nicht?

Der Grund für den Ausschluss ist konstruktiv. Ein Inspektionsroboter enthält Lithium-Akkus im Kilowattstundenbereich, elektrische Antriebe, Laserscanner, Ladekontakte und Funkmodule – jedes davon eine potenzielle Zündquelle. Eine Nachrüstung ist praktisch ausgeschlossen; Explosionsschutz ist eine Konstruktionsentscheidung, keine Ausstattungsoption. Die Schutzart IP67, die viele Datenblätter prominent nennen, betrifft Staub und Wasser, nicht Explosionsschutz.

Das schließt die Branche nicht aus, sondern grenzt sie ein.

Was außerhalb der Zonen liegt

Nutzbar sind die Bereiche außerhalb der Zoneneinteilung – und das ist in vielen Werken mehr, als zunächst erwartet:

  • Rohrbrücken und Trassen außerhalb der Freisetzungsradien
  • Nebenanlagen und Energiezentralen
  • Kühlwasserkreisläufe und Kühltürme
  • Lagerbereiche für nicht brennbare Stoffe
  • Randbereiche von Tanklagern
  • Werkstraßen und Verladeflächen
  • Werkstätten

Innerhalb dieser Bereiche sind die Prüfaufgaben ergiebig: Sichtprüfung von Flanschverbindungen und Armaturen auf Leckagen, thermische Erfassung von Pumpen und Motoren, Erkennung beginnender Lagerschäden über Körperschall oder Geräuschauffälligkeiten, Füllstands- und Manometerablesung, Kontrolle von Auffangwannen und Entwässerungspunkten.

Hinzu kommt eine Technik, die häufig übersehen wird: Erfassung aus der Distanz. Viele Prüfaufgaben lassen sich mit ausreichendem optischem Zoom vom Rand einer Zone aus durchführen, ohne dass das Gerät sie betritt.

Gasdetektion und Zonenzulassung

Ein Wort zur Gasdetektion, weil dieser Punkt regelmäßig zu Missverständnissen führt: Ein Roboter kann mit Mehrgassensorik ausgestattet werden und Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff oder brennbaren Gasen messen. Die Fähigkeit, Gas zu detektieren, berechtigt aber nicht zum Betrieb in einer Ex-Zone. Beides wird häufig verwechselt – auch in Herstellerunterlagen.

Belastbar ist ausschließlich die Formulierung Gasdetektion in nicht explosionsgefährdeten Bereichen.

Vorgehen

Wer eine Beschaffung vorbereitet, sollte deshalb früh mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Explosionsschutzdokument beginnen, nicht mit dem Produktvergleich.

Die vollständige Systematik – Zoneneinteilung, Gerätekategorien, Explosionsgruppen, Temperaturklassen und das Verfahren zur Bestimmung der Grenzen – steht in Explosionsschutz und mobile Robotik.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Europäische Union abgerufen 15.08.2026
  2. Gefahrstoffverordnung Bundesministerium der Justiz abgerufen 15.08.2026

Änderungsprotokoll (1)

  • 09.09.2026 Erstveröffentlichung Erstveröffentlichung. Ursprünglich als Branchentext angelegt, nach dem Segmentzuschnitt zum Fachinhalt der Rubrik Recht und Regulierung umgewidmet.

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