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Robotergestützte Inspektion in der Energieversorgung

Inhalt

Die Stromnetzinfrastruktur ist das am weitesten entwickelte Anwendungsfeld für mobile Inspektionsrobotik. Die Prüfaufgaben sind standardisiert, sie wiederholen sich häufig, und ein erheblicher Teil besteht aus Messungen, die ohnehin gerätegestützt erfolgen. Drei Besonderheiten unterscheiden den Netzbetrieb von anderen Branchen: Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Teilen, eine anspruchsvolle elektromagnetische Umgebung und die Einstufung als kritische Infrastruktur.

Warum dieser Anwendungsfall vorangeht

Drei Entwicklungen treffen zusammen.

Der Anlagenbestand wächst. Netzausbau, Anbindung erneuerbarer Erzeugung und neue Batteriespeicher erhöhen die Zahl der zu betreuenden Standorte deutlich – ohne dass Instandhaltungspersonal im gleichen Maß verfügbar wäre.

Elektrofachkräfte sind knapp. Prüfungen an elektrischen Anlagen dürfen nur von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Diese Qualifikation ist nicht kurzfristig aufzubauen.

Viele Standorte sind unbemannt. Jede Kontrolle bedeutet eine Anfahrt. Bei einem Netzgebiet mit dutzenden Umspannwerken summiert sich das zu erheblicher Fahrzeit für vergleichsweise kurze Kontrollhandlungen.

Genau in dieser Konstellation liegt der wirtschaftliche Hebel: nicht im Ersatz von Personal, sondern darin, vorhandenes Fachpersonal von Routinegängen zu entlasten und Prüfintervalle zu verdichten, ohne zusätzliche Anfahrten zu erzeugen.

Anlagentypen und ihre Eignung

Anlagentyp Eignung Anmerkung
Freiluftschaltanlage hoch Standardfall; Untergrund und Witterung prüfen
Innenraumschaltanlage hoch gute Navigationsbedingungen, enge Gassen beachten
Konverterstation hoch großer Prüfumfang, oft unbemannt
Kabeltunnel und Trassen sehr hoch manuelle Begehung besonders aufwendig
Batteriespeicher hoch wachsendes Feld, Thermografie zentral
Wasserkraftwerk mittel feuchte Umgebung, teils enge Bauwerke
Ortsnetzstation gering zu klein für einen stationierten Roboter

Tabelle seitlich scrollbar.

Prüfaufgaben

Die folgende Liste orientiert sich am typischen Prüfumfang einer Kontrollbegehung. Nahezu alles davon ist optisch oder thermisch erfassbar.

Thermische Prüfung

  • Klemmstellen und Schraubverbindungen
  • Trenner, Leistungsschalter, Sammelschienen
  • Strom- und Spannungswandler
  • Kabelendverschlüsse
  • Transformatoren und Drosseln
  • Eigenbedarfsverteilungen und Batterieräume

Die thermografische Prüfung ist der ergiebigste Einzelbereich, weil Erwärmung ein früher und eindeutiger Indikator für sich anbahnende Fehler ist – und weil eine wiederholgenaue Messreihe deutlich mehr aussagt als eine Einzelaufnahme.

Transformatoren

  • Ölstand am Ausdehnungsgefäß
  • Ölleckagen und Zustand der Auffangwanne
  • Färbung des Trockenmittels
  • Stellung von Schutzeinrichtungen und Anzeigen
  • Lüfterlauf und Geräuschauffälligkeiten

Gasisolierte Anlagen

  • Druckanzeigen der Isoliergasüberwachung
  • Sichtprüfung der Durchführungen

Allgemeine Anlagenprüfung

  • Ablesen von Zählern, Manometern und Anzeigen
  • Isolatoren: Verschmutzung, Beschädigung, Überschlagspuren
  • Erdungsverbindungen, sichtbare Korrosion
  • Zustand von Wegen, Toren und Umzäunung
  • Bewuchs und Freihaltung von Sicherheitsabständen
  • Fremdkörper und unbefugter Zutritt

Ergänzend

  • Teilentladungserkennung über akustische Verfahren
  • Geräuschauffälligkeiten an rotierenden Betriebsmitteln

Sensorik

Prüfaufgabe Sensorik
Thermografie an Betriebsmitteln Wärmebildkamera, radiometrisch
Anzeigen, Zähler, Beschriftungen optische Kamera mit optischem Zoom
Teilentladung akustische Ortung
Isoliergasüberwachung optische Ablesung der Anzeige
Dokumentation, Zutrittserfassung Kamera mit Positionsdaten

Tabelle seitlich scrollbar.

Zwei Anforderungen sind hier spezifischer als in anderen Branchen:

Radiometrische Wärmebilddaten. Für eine belastbare Bewertung braucht es Temperaturwerte je Bildpunkt, nicht nur ein Falschfarbenbild. Nur so lassen sich Grenzwerte anwenden und Messreihen vergleichen. Welche weiteren Angaben eine thermografische Messung tragen – Emissionsgrad, reflektierte Umgebungstemperatur, Messabstand und die Last zum Zeitpunkt der Aufnahme –, behandelt Thermografie-Grundlagen für die Anlageninspektion.

Optischer Zoom mit ausreichender Brennweite. Betriebsmittel in Freiluftanlagen sind aus dem zulässigen Abstand zu erfassen – digitaler Zoom reicht dafür nicht.

Besonderheit 1: Sicherheitsabstände

Der wichtigste Unterschied zu allen anderen Anwendungsfeldern.

Beim Betrieb elektrischer Anlagen gelten definierte Zonen um spannungsführende Teile: eine Gefahrenzone, in die nur unter besonderen Voraussetzungen eingedrungen werden darf, und eine darüber liegende Annäherungszone. Die Abstände sind spannungsabhängig und in den einschlägigen Betriebsbestimmungen tabelliert.

Praktische Konsequenzen:

Die Abstände gehören in die Navigationskarte. Nicht in die Bedienanweisung, nicht in eine Schulungsunterlage – als Sperrzonen in die Karte, gegen die das System seine Wege plant.

Die Toleranz der Lokalisierung ist ein Sicherheitsparameter. Wenn das System seine Position auf ±30 cm genau kennt, muss dieser Wert im Sicherheitsabstand berücksichtigt sein.

Das Verhalten bei Lokalisierungsverlust muss definiert sein. Ein System, das bei unklarer Position weiterfährt, ist in einer Schaltanlage nicht akzeptabel.

Die Aufbauhöhe zählt mit. Ein aufgestellter Mast oder ein ausgefahrener Sensorträger verändert die maßgebliche Geometrie.

Besonderheit 2: Elektromagnetische Umgebung

Schaltanlagen sind eine der anspruchsvollsten elektromagnetischen Umgebungen überhaupt. Neben den dauerhaften Feldern führen Schalthandlungen zu steilen transienten Vorgängen.

Für Betriebsmittel, die in Kraftwerken und Schaltanlagen eingesetzt werden, existiert eine eigene Fachgrundnorm zur Störfestigkeit – mit deutlich höheren Anforderungen als die allgemeine Industrienorm der Reihe EN 61000-6.

Das ist ein konkreter Prüfpunkt bei der Anbieterauswahl. Fragen Sie nach, gegen welche Störfestigkeitsnorm das System geprüft wurde. Eine Prüfung nach der allgemeinen Industrienorm ist für Schaltanlagen nicht ohne Weiteres ausreichend.

Zu klären ist außerdem das Verhalten bei Funkverbindungsverlust – Schaltanlagen sind für Funkstrecken keine einfache Umgebung.

Besonderheit 3: Kritische Infrastruktur

Betreiber von Energieversorgungsnetzen unterliegen besonderen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Für Strom- und Gasnetzbetreiber verlangt das Energiewirtschaftsrecht ein Informationssicherheits-Managementsystem, dessen Anforderungen die Bundesnetzagentur in einem eigenen Katalog konkretisiert hat.

Ein netzwerkfähiger Inspektionsroboter fällt damit in den Geltungsbereich dieses Managementsystems. Er ist kein Werkzeug, das man nebenbei anschließt, sondern eine Komponente, die im Rahmen des Managementsystems zu bewerten und zu dokumentieren ist.

Fragen, die Sie dem Anbieter vorlegen sollten:

  • Welche Netzwerkverbindungen baut das System auf, zu welchen Zielen?
  • Lässt sich der Betrieb vollständig ohne externe Verbindung durchführen?
  • Wie werden Firmware-Aktualisierungen signiert und verifiziert?
  • Welche Zugriffsmöglichkeiten hat der Hersteller im Regelbetrieb?
  • Liegt ein unabhängiger Sicherheitsprüfbericht vor?
  • Wie erfolgen Authentifizierung und Protokollierung von Zugriffen?

Bei Systemen von Herstellern aus Drittländern kommt die Frage nach dem Datenfluss und der anwendbaren Rechtsordnung hinzu. Sie sollte schriftlich beantwortet und im Abnahmetest überprüft werden – etwa durch Netzwerkmitschnitt.

Anbindung an vorhandene Systeme

Ein Inspektionsroboter erzeugt Daten. Ihr Nutzen entsteht erst durch die Verarbeitung.

Leitsystem. Soll ein Befund eine Meldung auslösen, braucht es eine definierte Schnittstelle und eine klare Regel, welcher Befund welche Meldung erzeugt. Fehlalarme sind der schnellste Weg, ein System unbrauchbar zu machen.

Instandhaltungssystem. Prüfergebnisse gehören in dieselbe Historie wie manuelle Befunde. Sonst entstehen zwei getrennte Datenbestände.

Thermografie-Auswertung. Radiometrische Daten sollten in einem Format vorliegen, das mit Ihrer vorhandenen Auswertesoftware funktioniert.

Klären Sie die Schnittstellen im Lastenheft. Eine nachträgliche Integration ist regelmäßig aufwendiger als angenommen.

Wirtschaftlichkeit im Netzbetrieb

Die belastbarsten Positionen in dieser Branche:

Entfallende Anfahrten. Bei unbemannten Standorten die verlässlichste Größe – Fahrzeit, Kilometer, Arbeitszeit einer Fachkraft.

Verdichtete Prüfintervalle. Eine wöchentliche statt monatlicher Thermografie ohne zusätzlichen Personaleinsatz verändert die Fehlerfrüherkennung erheblich.

Zustandsorientierte statt intervallbasierter Instandhaltung. Kontinuierliche Messreihen sind die Voraussetzung dafür, Maßnahmen am tatsächlichen Zustand auszurichten statt am Kalender.

Vermiedene Ausfälle. Ein rechtzeitig erkannter Fehler an einem Betriebsmittel verhindert im Zweifel eine Versorgungsunterbrechung. Diese Position ist die wirtschaftlich größte und zugleich die am schwersten zu belegende – sie sollte als Bandbreite ausgewiesen werden, nicht als Punktwert.

Typische Stolpersteine

Der Ladeplatz muss innerhalb der Anlage liegen. Umspannwerke sind verschlossen; ein Gerät, das für jeden Kontrollgang gebracht werden muss, erzeugt genau die Anfahrt, die eingespart werden soll.

Elektrofachkraft-Qualifikation. Klären Sie früh, welche Qualifikation die Person benötigt, die das System einrichtet, betreut und die Befunde bewertet.

Die Betriebsanweisung muss angepasst werden. Ein selbstständig fahrendes System in einer elektrischen Anlage ist in bestehenden Betriebsanweisungen nicht vorgesehen.

Winterbetrieb. Kälte reduziert die Akkukapazität deutlich – die angegebene Laufzeit gilt für gemäßigte Temperaturen.

Standortprüfung Umspannwerk

  • Sicherheitsabstände aus der Betriebsanweisung entnommen und im Lageplan markiert
  • Ladeplatz innerhalb der Anlage möglich, Stromanschluss vorhanden
  • Untergrund entlang der geplanten Route bewertet, Schotter im Testbetrieb geprüft
  • Störfestigkeitsnorm des Systems beim Anbieter erfragt
  • Verhalten bei Lokalisierungsverlust und Funkabriss definiert
  • Zoneneingeteilte Bereiche identifiziert, insbesondere Batterieräume
  • Netzwerkanbindung im Informationssicherheits-Managementsystem bewertet
  • Schnittstellen zu Leit- und Instandhaltungssystem geklärt
  • Zuständigkeit für Einrichtung und Befundbewertung benannt

Diese Prüfliste wird als Download angeboten, sobald die Vorlage vorliegt.

Quellen

  1. Energiewirtschaftsgesetz Bundesministerium der Justiz abgerufen 15.08.2026
  2. IT-Sicherheitskatalog für Strom- und Gasnetzbetreiber Bundesnetzagentur abgerufen 15.08.2026
  3. Technische Regeln für Betriebssicherheit Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin abgerufen 15.08.2026

Änderungsprotokoll (2)

  • 16.10.2026 Aktualisierung Verweis auf die Thermografie-Grundlagen ergänzt.
  • 02.09.2026 Erstveröffentlichung Erstveröffentlichung.

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