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Recht und Regulierung

Was ändert sich am 20. Januar 2027?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.

Neu sind unter anderem eigenständige Anforderungen an Cybersicherheit und an Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten. Für Inspektionsroboter sind beide Punkte unmittelbar einschlägig.

Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, genießen Bestandsschutz. Für alles danach gilt der neue Rahmen – das betrifft Beschaffungen, die über den Jahreswechsel laufen. Näheres in Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – was ab dem 20. Januar 2027 für Robotik gilt.

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